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St. Johannes Nepomuk - Kripp


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Strukurreform


Neustrukturierung der Pfarrgemeinden ab September 2011

Strukturplan 2020

Ganz ohne Bedenken ist Anna B. nicht, wenn sie an die Zukunft der Kirche und ihrer Gemeinde vor Ort denkt. Schon seit 2009 ist von der Strukturreform im Bistum die Rede, von dem Zusammengehen der 5 Pfarrgemeinden der Gesamtstadt Remagen, von Priestermangel, Finanznot und Gläubigenmangel. Viel wird spekuliert und geredet, Genaues weiß man nicht.

Wir verstehen die Bedenken von Anna B. und deswegen schreiben wir diesen Artikel, mit dem wir ihr und allen Mitgliedern in der großen Pfarreiengemeinschaft Remagen die zu erwartenden Änderungen erläutern wollen.

Zuallererst wollen wir eine Besorgnis ausräumen: die Einzelgemeinden, also die Gemeinden St. Johannes Nepomuk in Kripp, St. Gertrud in Oedingen, St. Laurentius in Oberwinter, St. Peter und Paul in Remagen und St. Remigius in Unkelbach bleiben natürlich weiterhin erhalten. Auch wenn diese ein wenig Selbständigkeit abgeben müssen, soll doch das religiöse Leben in jeder Gemeinde nicht darunter leiden. Nicht nur Gottesdienste werden auch in Zukunft in jeder Gemeinde angeboten und gefeiert werden sondern auch andere Aktivitäten in den Einzelgemeinden sollen soweit wie möglich beibehalten werden. In intensiven Gesprächen haben sich die Pfarreienräte der fünf Pfarrgemeinden beraten und wir glauben, dass das vertraute Gemeindeleben aufrecht erhalten werden kann.

Richtig ist: Auf dem Gebiet der Verwaltung wird es wichtige Änderungen geben. Zu einer ersten Informationsveranstaltung waren in den vergangenen Wochen die Mitglieder der Pfarrgemeinderäte und Pfarrverwaltungsräte nach Maria Laach geladen. Dort wurden ihnen fachkundig die nun anstehenden Änderungen und ersten Schritte erläutert:
Ab dem 01.09.2011 wird die neue Pfarreiengemeinschaft Remagen mit den Einzelgemeinden St. Peter und Paul Remagen, St. Johannes Nepomuk Kripp, St. Laurentius Oberwinter, St. Remigius Unkelbach und St. Gertrud Oedingen gegründet.
In jeder Pfarrgemeinde entscheiden Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat einzeln darüber, ob die Gemeinde künftig in einem Ein- oder Zweikammersystem verwaltet werden soll; Remagen und Kripp haben sich schon für das bisherige System entschieden, Oedingen und Unkelbach haben das Einkammersystem gewählt und in Oberwinter steht die Entscheidung noch aus.
Zweikammersystem bedeutet, dass auch weiterhin ein Pfarrgemeinderat besteht, der sich um die seelsorgerischen und allgemeinen Belange der Gemeinde kümmert. Außerdem bleibt der Verwaltungsrat bestehen, der mit der Verwaltung beauftragt ist.
Im Einkammersystem sind diese beiden Gremien zusammen gefasst. Es gibt nur ein Organ, den Kirchengemeinderat, dem alle Aufgaben obliegen.
Als gemeinsames und koordinierendes Gremium für alle Einzelgemeinden fungiert im pastoralen Bereich der Pfarreienrat, der auch bereits heute schon besteht. Dieser setzt sich aus den Mitgliedern der 5 Gemeinden zusammen, die jeder Pfarrgemeinderat oder Kirchenrat dorthin entsendet.

Neu gegründet wird ab dem 01.09.2011 die Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbandes.
Dieses Gremium ist künftig mit der Verwaltung der Finanzen beauftragt, die nicht in der Zuständigkeit der Einzelgemeinden verbleiben, beauftragt und ist außerdem zuständig für das nichtpastorale Personal. Die katholischen Kindergärten fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Verbandsvertretung.
Die Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbandes wird zuständig sein für die Aufstellung des Haushaltsplans und des Stellenplans der Pfarreiengemeinschaft und der Feststellung der Jahresrechnung.
Weiter entscheidet die Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbandes über die Vergabe von Mitteln an die einzelnen Kirchengemeinden für die Bewirtschaftung und Bauunterhaltung von Gebäuden.
Die Verbandsvertretung übernimmt weiterhin die Verantwortlichkeit für das nichtpastorale Personal der Kirchengemeinden und wird so Arbeitgeber für alle in der Pfarreiengemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter (Küster, Organisten, Reinigungspersonal, Hausmeister und Pfarrsekretärinnen). Die Erzieher/innen sind hier ausgenommen.
Die Verwaltungsräte einer jeden Gemeinde, bzw. in einem Einkammersystem die Kirchengemeinderäte, behalten die Zuständigkeit über den eigenen Haushaltsplan der Gemeinde sowie die Verwaltung der Gebäude und anderer Vermögensteile der Pfarrgemeinde. Auch die Unterhaltung der gemeindeeigenen Gebäude, Baumaßnahmen an diesen oder Maßnahmen zur Tilgung von Schulden verbleiben in eigener Zuständigkeit der Pfarrgemeinden.

Finanziert wird die Pfarreiengemeinschaft über Schlüsselzuweisungen. Dabei handelt es sich um Geldzuweisungen, deren Höhe nach bestimmten Kriterien vom Bistum bestimmt wird. Sie ersetzt die bisherige Bedarfszuweisung. Nicht in ihr enthalten sind Zuschüsse für Baumaßnahmen und Kindergärten.

Nachdem Anna B. nun weiß, dass sich so vieles gar nicht ändern wird, ist sie viel beruhigter.
Dass ihre Pfarrei nun Teil einer größeren Pfarreingemeinschaft werden wird, macht ihr wenig Angst, denn wo viele verschiedene Menschen aufeinander treffen, wird auch das Leben ein wenig bunter. Ein Schritt über die Grenzen der eigenen Pfarrei hinaus ist auch eine Chance auf eine mit neuem Leben erfüllte Gemeinschaft mit und um Gott.

Wir können uns vorstellen, dass Anna B. und Sie nach dem Lesen dieses Schreibens noch weitere Fragen haben. Aus diesem Grund wollen wir im Mai/Juni in jeder der 5 Einzelgemeinden eine Pfarrversammlung einberufen. Dort werden die Pfarrer und die Pfarrgemeinderäte und Verwaltungsräte anwesend sein um alle Ihre Fragen zu beantworten. Geplant ist, die Pfarrversammlung an folgenden Terminen zu abzuhalten:




In Kripp am Do., 19.05.2011 um 19.30 Uhr im Pfarrheim Kripp,
Voßstr. 40

In Remagen am Fr., 27.05.2011 um 20.00 Uhr im Pfarr- u.
Jugendzentrum, Kirchstr. 30 a




Weiterhin werden wir in jeder Einzelgemeinde eine oder einen Beauftragte(n) benennen, an den oder an die Sie sich persönlich, über das Telefon oder über e-mail wenden können, um weitere Informationen zu erhalten. Die Beauftragten sind:

In Kripp Herr Dr. Peter Ockenfels
In Remagen Frau Marion Wassong

Lassen Sie uns zum Schluss noch auf eins hinweisen: Die Gemeinden werden so lebendig sein, wie die Mitglieder der Gemeinden es ermöglichen. Die hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter können ihre Arbeit nur dann zu einem guten Ergebnis führen, wenn sie von engagierten Laien unterstützt werden. Deshalb bitten wir Anna B. und jeden von Ihnen: überlegen Sie doch, ob Sie nicht zur Wahl der Pfarrgemeinderäte bzw. der Kirchengemeinderäte kandidieren wollen. Und wenn Sie das nicht wollen, dann gibt es noch viele andere Möglichkeiten in unseren Gemeinden mitzuarbeiten.


(Dieser Text ist ein gemeinsamer Text von den 5 Pfarrgemeinden)
(hier als .pdf)








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